Uhrenmarkt

Käuferschutz
Der TrustedWatch Käuferschutz sichert Ihre Käufe auf TrustedWatch.biz bis zu 10.000,00 Euro ab. Dazu müssen Sie als Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrages und der Bezahlung des Artikels Ihren Antrag auf Käuferschutz direkt bei TrustedWatch beantragen.
Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden es per Fax an 0049-7131-797122 oder per Email an info@trustedwatch.de.
TrustedWatch bearbeitet jeden Antrag innerhalb von 2 Arbeitstagen und bestätigt Ihnen per E-Mail den Versicherungsschutz. Zusätzlich erhalten Sie mit der E-Mail Ihren individuellen Versicherungscode.
Achtung: Erst wenn Sie den Versicherungscode erhalten haben ist Ihr Kauf versichert.
Vor Erhalt des Versicherungscodes schließen Sie bitte keinen Kaufvertrag ab und leisten keine Zahlungen an den Verkäufer!
Versicherungsbedingungen
- 1. Allgemeines
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Der TrustedWatch Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, siehe hierzu Ziffer 4.
Im Schadensfall wird TrustedWatch den Vorgang prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen von Käufer und Verkäufer anfordern, um eine Klärung herbeizuführen.
- 2. Auszahlung
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Wenn ein Antrag auf den TrustedWatch-Käuferschutz erfolgreich ist, erstattet TrustedWatch dem Käufer den Kaufpreis inkl. Versandkosten. Wenn die Zahlung in einer anderen Währung als Euro erfolgt, erfolgt auch die Auszahlung in dieser Währung. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob TrustedWatch den Erstattungsbetrag von dem Verkäufer zurückfordern kann.
- 3. Anspruchsberechtigung / Pflichten des Käufers
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Um den TrustedWatch-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
- 3.1 Der Käufer hat den Artikel über TrustedWatch.biz gekauft.
- 3.2 Der Antrag auf Käuferschutz wurde vor Abschluss des Kaufvertrages gestellt und bestätigt.
- 3.3 Der Käufer verfügt über den in der Bestätigungsmail genannten Versicherungscode.
- 3.4 Der Käufer meldet spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Versicherungscodes den Schadensfall.
- 3.5 Der Käufer muss sämtliche Anfragen von TrustedWatch bezüglich des Antrags auf den TrustedWatch-Käuferschutz innerhalb von zehn Tagen beantworten. TrustedWatch wird den Antrag ablehnen, falls eine Beantwortung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgt.
- 3.6 Wenn der Käufer einen Antrag auf den TrustedWatch-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. TrustedWatch behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.
- 4. Welche Fälle sind abgesichert?
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Der TrustedWatch-Käuferschutz gilt in den folgenden Fällen:
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4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der TrustedWatch-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, besteht kein TrustedWatch-Käuferschutz.
Vor einem Antrag auf den TrustedWatch-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben und zunächst versuchen, den Sachverhalt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.
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4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.
Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.
- a. Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene.
- b. Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
- c. Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, es fehlen z.B. wichtige Komponenten oder Teile oder der Artikel funktioniert nicht.
- d. Der Artikel ist nicht authentisch. Es handelt sich z.B. um einen gefälschten Artikel oder eine Raubkopie.
TrustedWatch entscheidet in jedem Einzelfall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf den TrustedWatch-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber TrustedWatch wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
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4.3 Der Käufer kann jeweils nur einen Antrag auf den TrustedWatch -Käuferschutz stellen. Erst wenn der Antrag komplett abgewickelt ist, kann der nächste Antrag gestellt werden.
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- 5. Schlussbestimmungen.
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- 5.1 Der Käufer tritt mit dem Empfang der Auszahlung des TrustedWatch-Käuferschutzes alle gegenüber dem Verkäufer bestehenden Ansprüche aus dem Antrag auf TrustedWatch-Käuferschutz zugrunde liegenden Kaufvertrag in Höhe des Auszahlungsbetrages an TrustedWatch ab.
- 5.2 TrustedWatch behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den TrustedWatch-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
- 5.3 Der Käufer erlaubt TrustedWatch, in seinem Namen auf Versandinformationen des jeweiligen Versandunternehmens zuzugreifen, um den Versand eines Artikels zu überprüfen.
- 5.4 Diese Versicherungsbedingungen berühren die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. TrustedWatch tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. TrustedWatch entscheidet lediglich über den Antrag auf TrustedWatch -Käuferschutz.
- 5.5 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Flein im Januar 2011

